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Gärten, die eigenen grüne Oasen

Haus- und Gartenliebhaber aufgepasst! Willkommen auf meinem Blog. Ein schöner Garten ist wie eine Oase und macht viel Freude. Er stellt aber auch einige Herausforderungen dar. Welche Blumen pflanzt man im Frühjahr an, wie lässt sich ein Beet effektiv gestalten, was ist für den Winter zu beachten? Solche und weitere dieser Fragestellungen möchte ich für euch beantworten. Wie sagt man so schön? Der Neider sieht nur das Beet und nicht den Spaten. Lasst eure Nachbarn neidisch werden und eure Familie und Freunde sich in eurem Garten wohlfühlen. Hier soll jeder Gartenliebhaber auf seine Kosten kommen. Es wird also spannend. Fühlt euch eingeladen, in meine Gartenwelt einzutauchen.

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Gärten, die eigenen grüne Oasen

Welche Möglichkeiten bietet die Gartenpflege?

by Willie Neal

Zu einem schönen Haus gehört ein wunderbarer Garten. Aber auch Schrebergärten sind eine sinnvolle Bereicherung, in die sich der Eigentümer oder Pächter nach einer anstrengenden Woche gerne zurückzieht. Um die grüne Idylle zu genießen, ist eine ordentliche Gartenpflege erforderlich. Diese kann der Eigentümer selbst übernehmen oder in Auftrag geben, zum Beispiel bei der Gehweg-Reinigung-Oldenburg GmbH & Co. KG.

Der erste Blickfang ist der grüne Rasen. Er wird entweder ausgesät oder als fertiger Rollrasen erworben. Ausgelegte Rollen sind jedoch erheblich kostenintensiver. Neben Dünger benötigt die grüne Fläche ausreichend Wasser und Sonne. Sobald sich der erste Wuchs einstellt, kommt der Rasenmäher zum Einsatz. Das Mähen sollte in wöchentlichen Abständen erfolgen. Büsche und Bäume können ihm jedoch die Sonnenstrahlen nehmen, die der Rasen zum Wachsen benötigt. Sonst bildet sich Moos, das die Fläche zerstört. Aus diesem Grund sollten die Bäume und Büsche, die in den Garten gepflanzt worden sind, in Abständen geschnitten werden. Hierbei muss der Eigentümer oder Gärtner die Brutzeiten beachten. Während dieses Abschnittes, in dem die Vögel ihre Nachkommen großziehen, ist das Beschneiden von Büschen nicht erlaubt. Die dazugehörige Phase beginnt im Frühjahr und endet meistens im August oder September. Dann sind die letzten Amseln pflüge und die Nester verweist.

Zur Gartenpflege gehören auch die Gartenzäune und Gartentore. Diese müssen stets korrekt aufgestellt und undurchlässig sein. Grundsätzlich ist immer der betreffende Eigentümer für die rechte Seite seines Grundstücks verantwortlich. Das schreibt in vielen Gemeinden das Nachbarschaftsrecht vor. Der passende Zaun sollte mindestens einen Meter hoch sein. Alternativ reicht eine dichte Hecke aus, die sich zusätzlich mit einem Maschendrahtzaun absichern lässt. So verhindert beispielsweise der betreffende Eigentümer, dass sein Hund auf das Grundstück des Nachbarn läuft und sich hier widerrechtlich aufhält.

Das Schneiden und Kürzen von Bäumen sollte der Eigentümer einem Fachmann überlassen, der die offenen Stellen dann sauber verschließt. Der entstandene Baumschnitt gehört entweder auf den Wertstoffhof oder in eigens von der Gemeinde zur Verfügung gestellte Tonnen und Säcke. Blumenbeete lassen sich während der Gartenpflege mit speziellen Molchschichten belegen, die gegen Unkraut wirken und ein harmonisches Bild bieten.
Neben einem Rasen, den Blumenbeeten und den Bäumen kann sich der Eigentümer Biotope anlegen. Um den gewünschten Teich zu realisieren, gräbt er ein größeres Loch. Dieses legt er mit einer wasserundurchlässigen Plane aus. In dem Biotop siedelt er verschiedene Fische und Wasserpflanzen an. Letztere dienen den schwimmenden Bewohnern des Teichs als Nahrung. Mithilfe einer Pumpe wird das Wasser in Bewegung versetzt und nimmt auf diese Weise Sauerstoff auf, den es an die Fische und Pflanzen weitergibt.

Beim Pflanzen neuer Bäume gelten in jedem Fall einige Vorschriften. Das hängt mit dem Wachstum und der sich daraus ergebenen Größe zusammen. Nach einigen Jahren kann ein Baum einen Stamm mit einem umfangreichen Durchmesser aufweisen. Dazu kommen zahlreiche Wurzeln, die sich zusammen mit den Ästen über die Grundsstückgrenze erstrecken. Gibt es hier auch eine große Hecke, die sich auf den öffentlichen Gehweg und Verkehr erstreckt, hat der Eigentümer bei der Gartenpflege den überstehenden Teil zu entfernen. Anderenfalls wird er schadensersatzpflichtig.

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