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Gärten, die eigenen grüne Oasen

Haus- und Gartenliebhaber aufgepasst! Willkommen auf meinem Blog. Ein schöner Garten ist wie eine Oase und macht viel Freude. Er stellt aber auch einige Herausforderungen dar. Welche Blumen pflanzt man im Frühjahr an, wie lässt sich ein Beet effektiv gestalten, was ist für den Winter zu beachten? Solche und weitere dieser Fragestellungen möchte ich für euch beantworten. Wie sagt man so schön? Der Neider sieht nur das Beet und nicht den Spaten. Lasst eure Nachbarn neidisch werden und eure Familie und Freunde sich in eurem Garten wohlfühlen. Hier soll jeder Gartenliebhaber auf seine Kosten kommen. Es wird also spannend. Fühlt euch eingeladen, in meine Gartenwelt einzutauchen.

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Gärten, die eigenen grüne Oasen

Winterdienst und dessen Organisation

by Willie Neal

Der Winterdienst, wie er beispielsweise bei Ihr Gartenzwerg angeboten wird, soll dazu dienen, bei Eis und Schnee eine gefahrlose Funktion des Verkehrs aufrechtzuerhalten. Dazu gehören der Autoverkehr, aber auch der Zugverkehr und die Schifffahrt und natürlich auch der Fußgängerverkehr. 

Winterdienst auf den Straßen   

Auf den Straßen wird der Schnee mittels Räumfahrzeugen entfernt. Das erledigen innerorts und auf öffentlichen Straßen die staatlichen Räumdienste. Der Schnee wird nicht ganz entfernt, da das zu teuer und zu aufwändig ist. Man entfernt nur die neue Schicht und fährt den restlichen Schnee fest. Meistens wird bei Glatteisgefahr noch eine Streumischung aufgebracht. Das reicht normalerweise aus, um ein Befahren zu ermöglichen, natürlich mit angepasster Geschwindigkeit.  Im privaten Sektor auf den Bürgersteigen muss der Hausbesitzer den Winterdienst übernehmen. Er kann ihn aber auch per Mietvertrag auf seine Mieter abwälzen. Dieses Vorgehen ist aber nicht üblich, da es für die Mieter schwierig ist, das zu organisieren, wenn sie zum Beispiel berufstätig sind. Eher wird ein Hausmeister damit beauftragt, es gibt auch spezielle Dienstleister, meist Hausmeisterdienste, die diesen Dienst übernehmen. Der Hausbesitzer muss überwachen, dass der Dienst auch ordnungsgemäß durchgeführt wird.   

Privater Winterdienst   

Die Verordnung besagt, dass Schnee und Glätte auf den Gehwegen rechtzeitig beseitigt werden müssen, sonst droht ein Bußgeld. Wenn jemand auf dem Bürgersteig der zum Haus gehört, ausrutscht und sich verletzt, kann er den Besitzer des Hauses auf Schadensersatz verlangen. Wenn zum Beispiel ein alter Mensch ausrutscht und sich etwas bricht und dadurch zum Pflegefall wird, kann unter Umständen auf eine Rente und auf Schmerzensgeld geklagt werden.  Wenn es schneit, muss man den Gehweg von 7 bis 20 Uhr vom Schnee befreien. Wenn es immer weiter schneit, auch mehrmals. Man beseitigt den lockeren Neuschnee am besten sofort, ehe er festfriert und das Beseitigen immer schwerer wird. Das kann mittels Besen oder auch Schneeschieber geschehen. Den Schnee darf man an die Seite des Gehweges, aber nicht auf die Straße fegen. Auch die Wege um das Haus, zum Beispiel zu den Mülltonnen oder die Außentreppen müssen frei geräumt werden.  Bei Glatteis ist es manchmal notwendig, zu Streumitteln zu greifen. Dazu verwendet man Sand, Splitt, das sind kleine Steinchen oder auch Streusalz. Die Verwendung von Salz ist umstritten, da es schädlich für die Umwelt ist. Es empfiehlt sich, bei Beginn der Schneesaison schon die Streumittel griffbereit zu halten, damit sie bei plötzlichem Eis oder Schnee direkt eingesetzt werden können.  Fällt viel Schnee, muss auch das Dach vom Schnee befreit werden, damit der Schnee nicht auf die Passanten fällt und damit das Dach durch die Last nicht einstürzt. Besonders bei Flachdächern ist die Einsturzgefahr durch Schneemassen nicht zu unterschätzen. Bei Steildächern sammelt sich der Schnee und fällt dann herunter.

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